Notarin
Grundschuld
Testament
Erbvertrag
Gewerbe
Rechtsanwältin
Zulassung
Rechtsanwältin
im Jahre
1991
Fachanwältin für Familienrecht
seit
1996
Fachanwältin für Arbeitsrecht
seit
1997
Sie ist zugleich auch Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht.
Als Fachanwältin für Familienrecht ist sie spezialisiert auf: Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht und Umgang.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht ist sie spezialisiert auf: Kündigung und Aufhebungsverträge.
Ferner ist sie als Rechtsanwältin im Gebiet Erbrecht tätig, insbesondere Testament, Erbvertrag, Schenkung, Übertragung von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Häusern zu Lebzeiten.
Als Notarin ist Frau Meyer-Deisenroth Trägerin eines öffentlichen Amtes und übt eine hoheitliche Tätigkeit aus. Sie vertritt im Notarbereich, anders als ein Rechtsanwalt, nicht einseitig die Interessen eines Mandanten, sondern steht Ihnen als unparteiischer Rechtsberater zur Seite.
Praktisch umfasst dieses erbrechtliche Regelungen wie Testamente, Erbscheinsanträge und Erbverträge. Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Eheverträge gehören ebenfalls dazu.
Im Notarwesen ist Frau Notarin Meyer-Deisenroth auch insbesondere zuständig für: Kauf von Immobilien ( Kauf von Grundstück , Haus, Eigentumswohnung)
Selbstverständlich sind Immobiliengeschäfte sowie die Bestellung von Grundschulden und Hypotheken ebenso wie öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften und gesellschaftsrechtliche Verträge Tätigkeitsbereiche der Notarin.
TÄTIGKEITSBEREICHE